Ablauf der Behandlung

Der therapeutische Prozess lässt sich formal in zwei Abschnitte teilen:

  • Die ersten fünf Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Diagnostik (sogenannte „Probatorik“ oder „probatorische Sitzungen“).
  • Der zweite Abschnitt ist die Behandlung (Therapie).

Je nach Versicherungstarif bzw. Finanzierungsart sind zwischen Probatorik und Therapie ggf. Anträge zu stellen (mehr Informationen zum Antrags-Procedere finden Sie unter dem Menüpunkt „Kosten“).

In den fünf probatorischen Sitzungen haben Sie die Möglichkeit, mich näher kennenzulernen. In dieser Zeit werden wir uns gemeinsam ein erstes Bild von der Entstehungsgeschichte Ihrer Probleme, den Bedingungen ihres Auftretens und einer möglichen Behandlungsstrategie machen. Dabei kommen evtl. auch Fragebögen und wissenschaftlich untersuchte Testverfahren zum Einsatz. Ich werde mit Ihnen die Therapie planen und Ihnen jede Frage diesbezüglich beantworten, so dass Sie sich dann gut entscheiden können, ob Sie mit mir als Person und mit meinen Methoden arbeiten möchten. Ich erwarte nicht, dass jeder Mensch mit mir arbeiten möchte; zögern Sie nicht, dies auszusprechen. Erst wenn wir beide uns für die Zusammenarbeit entscheiden, wird nach dieser ausführlichen Kennenlern- und Planungsphase mit der Therapie begonnen.

Dauer der Therapie und Anzahl der Therapiesitzungen hängen von Ihrer jeweiligen Situation ab. In der Regel ist mit einer Therapiestunde (50 Minuten) pro Woche und einer Therapiedauer von ca. einem Jahr zu rechnen. Dabei kann es sein, dass zu Beginn der Therapie oder bei Krisen die Abstände zwischen den Sitzungen kürzer sind, zum Therapieende hin dagegen länger werden oder die Sitzungen bei einigen Techniken länger dauern. Je nachdem wie komplex die Problematik ist, kann eine Verhaltenstherapie zwischen 25 („Kurzzeittherapie), 45 („Langzeittherapie“) und mit Verlängerungen bis maximal 80 Sitzungen dauern.