In der Regel kann die Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden. Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).