Gesetzlich Versicherte

Ungeachtet der weit höheren Nachfrage nach Psychotherapie ist die Zahl der Kassenzulassungen in Berlin  rechtlich/politisch begrenzt.

Deshalb ist meine Praxis momentan eine Privatpraxis, das heißt, es besteht keine generelle Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Mit gesetzlich Krankenversicherten arbeite ich daher im Kostenerstattungsverfahren, d.h.: Kann Ihre Krankenversicherung Ihnen keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler (d.h mit Kassensitz) anbieten (allein das verweisen auf Therapeutenlisten, Suchportale etc. reicht nicht!),  ist sie rechtlich gehalten, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.

Manche Krankenkassen versuchen das Kostenerstattungsverfahren zu umgehen, Beharrlichkeit zahlt sich jedoch oft aus – ich berate Sie gern bei den auf den ersten Blick vielleicht kompliziert aussehenden Schritten.

Folgende Schritte sind für das Kostenerstattungsverfahren hilfreich:

  • Dokumentieren Sie mindestens drei (besser mehr) erfolglose Kontaktaufnahmen mit Psychotherapeuten, wobei „erfolglos“ heißt:
    • auf Ihren Anruf, Ihre Email oder Ihren Brief wurde nicht reagiert oder
    • Sie haben eine Absage bekommen oder
    • es gibt eine Wartezeit von mehr als drei Monaten oder
    • eine Therapie kommt aus anderen, nachvollziehbaren Gründen nicht zustande.
  • Dokumentieren können Sie die erfolglosen Versuche anhand einer Telefon-Notiz (Musternotizen [PDF] zum Download) oder der schriftlichen Reaktion des Therapeuten (Absage, Wartezeit). Therapeuten-Listen bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder im Internet z.B. unter www.therapie.de oder www.psych-info.de.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, zu dem Sie die Telefon-Notiz (erfolglose Kontaktaufnahmen) und – soweit bereits vorhanden – auch die übrigen Formulare mitbringen. Dann beantragen Sie mit mir das Kostenerstattungsverfahren. Die notwendigen Formulare bzw. Anschreiben für die Krankenkasse habe ich für Sie.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einem ärztlichen Kollegen zur Ausstellung eines „Konsiliarberichts“. Bei jeder Beantragung einer Psychotherapie (egal ob in einer Privatpraxis oder bei einem Vertragsbehandler) muss ein ärztlicher Kollege mögliche körperliche Ursachen der Probleme ausschließen und ihnen ggf. eine medikamentöse (Mit-)Behandlung anbieten. Dies dokumentiert er auf dem Konsiliarbericht. Sie können dafür zu Ihrem Hausarzt gehen oder aber zu einem Facharzt (Psychiater/Neurologe), was ich Ihnen empfehlen würde. Ihr Hausarzt oder Facharzt sollten Ihnen dann auch gleich eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ ausstellen, die für die Beantragung günstig ist (hier ein Beispiel als Formulierungshilfe [PDF] und eine leere Vorlage für den Arzt [PDF]).
  • Ich leitet dann alle erforderlichen Unterlagen mit einem Nachweis meiner Behandlungserlaubnis an die Krankenkasse weiter, in dem ich auf die Indikation zur Psychotherapie und die juristischen Grundlagen der Kostenerstattung Bezug nehme. Sobald die Krankenkasse die Kostenerstattung bewilligt, können Sie – genau wie in einer vertragstherapeutischen Praxis – mit fünf probatorischen Sitzungen beginnen. Innerhalb dieser ersten fünf Sitzungen können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie eine längerfristige Psychotherapie mit mir machen möchten. Die notwendigen Formulare/Anträge dazu fülle ich für Sie aus.